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Seminar zeigt, wie das Online-Mahnverfahren funktioniert

Wenn am Ende eines Auftrags Kunden nicht zahlen wollen, bleibt so manchem Dienstleister nur noch das gerichtliche Mahnverfahren. Das gibt es seit einiger Zeit auch in einer papierlosen Online-Variante. Wie es genau funktioniert, wird am 14. September 2010 in einem Abendseminar in der Bildungsakademie Handwerkskammer Region Stuttgart erklärt: Neues zum gerichtlichen Online-Mahnverfahren.

Symbolbild: Online-Mahnung
Bild: krimar © Fotolia.com

Jedem Unternehmer kann es passieren, dass die Auftragslage stimmt, die Geschäfte eigentlich gut laufen und trotzdem kein Geld reinkommt. Wenn die Außenstände wachsen, weil es Kunden nicht so genau nehmen mit der Zahlungsmoral, kann ein Betrieb schlimmstenfalls in die finanzielle Schieflage kommen. Mit den Schritten, die er dann gehen muss, wird jeder Unternehmer vorsichtig sein - denn ein Kunde, mit dem er sich einmal gestritten hat, gibt ihm nie wieder einen Auftrag.

"Wenn es klar ist, dass alle außergerichtlichen Maßnahmen ausgereizt sind, muss ein Unternehmer irgendwann an rechtliche Schritte denken. Und da ist das gerichtliche Mahnverfahren dann oft die beste Option", sagt Rainer Seebacher, in der Handwerkskammer Region Stuttgart Geschäftsführer des Bereiches Recht. Mit dem gerichtlichen Mahnverfahren sieht die Zivilprozessordnung eine Möglichkeit vor, eine Geldforderung ohne vorherige Klage und ohne Urteil vollstrecken zu lassen. Seit einiger Zeit geht das sogar via Internet, denn die deutschen Mahngerichte aller Bundesländer haben unter mahngerichte.de ein gemeinsames Portal eingerichtet.

Praktisch, aber nicht ganz einfach

"Im Prinzip ist das eine gute Sache", findet Rainer Seebacher, "aber wer das Online-Mahnverfahren erstmals aufruft, hat vielleicht doch noch die eine oder andere Frage. Nicht bloß das juristische Fachvokabular wird für viele Anwender zu einer hohen Hürde. Der Online-Mahnantrag hält auch noch einige technische Besonderheiten parat, die erklärungsbedürftig sind."

Neues zum gerichtlichen Online-Mahnverfahren heißt das Abendseminar, das am 14. September 2010 diesen Erklärungsbedarf stillen soll. In einem zweieinhalbstündigen Kompaktkurs erklärt die Veranstaltung die Aufgaben eines Mahngerichts, zeigt, wie das gerichtliche Mahnverfahren generell funktioniert und demonstriert dessen Online-Variante in einer praktischen Vorführung. Natürlich können die Teilnehmer auch eigene Fragen stellen.

Die Veranstaltung findet in der Holderäckerstraße 37 in Stuttgart-Weilimdorf statt. Justizfachwirtin Adelheid Buschle und Diplom-Rechtspflegerin (FH) Birgit Behse - beide vom Amtsgericht Stuttgart - führen durch das Seminar. Die Teilnahme kostet 49 Euro.

Weitere Fragen beantwortet Ulrike Leitl, Telefon 0711 1657-621.

Anfahrt

mahngerichte.de

Anmeldung


2X 56 01

Neues zum gerichtlichen Online-Mahnverfahren


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