Handwerk und Kammer - Mitglieder
Handwerksrolle - was ist das?
Verzeichnis der selbstständigen Handwerker
Unabhängig von der jeweiligen Rechtsform eines Betriebes und unabhängig von der Handelsregistereintragung müssen alle zulassungspflichtigen Handwerksbetriebe in der Handwerksrolle und alle zulassungsfreien Handwerksbetriebe handwerksähnlichen Gewerbebetriebe in dem Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe der Handwerkskammer eingetragen sein.
Diese Pflichtmitgliedschaft ist gesetzlich geregelt und durch zahlreiche Gerichtsentscheidungen auf nationaler und auf EU-Ebene bestätigt worden.
Die Handwerksrolle ist ein Verzeichnis, in dem sämtliche selbstständigen Handwerker des Kammerbezirks mit dem von ihnen betriebenen Handwerk eingetragen werden.
Voraussetzung für die Selbstständigkeit in einem Handwerksberuf ist der Nachweis einer entsprechenden Meisterqualifikation. Eine juristische Person, zum Beispiel eine GmbH, hat die Anstellung eines fachtechnischen Betriebsleiters, der die Meisterqualifikation erworben hat, zu belegen.
Personen, die ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe beginnen wollen, haben die Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit der Handwerkskammer lediglich anzuzeigen. Weitere berufliche Befähigungsnachweise sind hierbei nicht erforderlich.
Die Mitarbeiter der Handwerksrolle unterstützen das Handelsregister auch bei der Feststellung, ob eine Gesellschaft dort eingetragen werden kann. Sie prüfen hierbei die handwerklichen Voraussetzungen.
Weitere Aufgabe der Handwerksrolle ist die Verfolgung der Schwarzarbeit. Hierbei wird eng mit den Mitarbeitern der Gewerbeämter sowie der Polizei zusammengearbeitet.


