Handwerk und Kammer - Freiwillige Vereinigungen
Gemeinsam stark
Freiwillige Vereinigungen für besondere Interessen
Neben den Handwerksorganisationen, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert sind, gibt es noch eine Reihe freiwilliger Handwerksvereinigungen. An dieser Stelle greifen wir drei von ihnen, beispielhaft für viele weitere Zusammenschlüsse, heraus.
Innungen
Als Basisvertretung sehen sich die Innungen in der Nachfolge der Zünfte und nehmen innerhalb eines Stadt- oder Landkreises selbstständige Handwerker gleicher oder einander nahestehender Gewerke auf. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Neben einer allgemeineren Interessenvertretung nehmen sich die Innungen vor allem Fragen der Lehrlingsausbildung an.
Unternehmerfrauen im Handwerk (UFH)
Die UFH sind ein freiwilliger Zusammenschluss derjenigen Frauen, die oft die Geschicke eines Handwerksbetriebs leiten: der Unternehmerfrauen. Ihre Interessenarbeit organisieren die baden-württembergischen Unternehmerfrauen im Handwerk in lokal tätigen Arbeitskreisen auf Landesebene.
Junioren des Handwerks
Die Handwerksjunioren sind eine freiwillige Vereinigung junger und junggebliebener Handwerkerinnen und Handwerker zwischen 18 und 40 Jahren, die sich mit ihren Ideen und Visionen aktiv für die Interessen des Handwerks von morgen einsetzen. Auf Landesebene kombiniert der Junioren des Handwerks Baden-Württemberg e.V. aktive Freizeitgestaltung mit der Vermittlung von Wissen.


