Handwerkskammer Region Stuttgart

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Beratung und Service

Frisches Geld für Forscher und Entwickler

Wirtschaftsministerium öffnet Innovationsprogramm für alte Länder

Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg können seit Februar 2009 an zusätzliche Fördergelder für ihre guten Ideen und neue Produkte kommen: Das Bundeswirtschaftsministerium hat sein Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand für Unternehmen aus Westdeutschland geöffnet. In Baden-Württemberg gibt es darüber hinaus noch andere Quellen für Fördergelder.

Kampagnenmotiv: Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Bild: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

"Wer auf Fördermittel verzichtet, verschenkt Geld", findet Norbert Durst, Innovationsberater der Handwerkskammer Region Stuttgart - und zurzeit zitiert er diesen Satz besonders gerne, wenn er an das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) denkt. 

Unter dem Motto "Impulse für Wachstum" möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Innovationsanstrengungen des Mittelstands stärken und einen Beitrag für deren Wettbewerbsfähigkeit leisten. Seit Juli 2008 vereinigt das Zentrale Innovationsprogramm drei verschiedene Förderprogramme für Kooperations-, Netzwerk- und Einzelprojekte. Bislang konnten die Finanzierungshilfen für Einzelprojekte nur ostdeutsche Betriebe und Forschungseinrichtungen beanspruchen. Seit Februar 2009 haben nun alle mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit, für ihre betrieblichen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Fördergelder zu beantragen.

Alle Teilmodule des ZIM gelten jetzt auch für Unternehmen bis 1000 Beschäftigte - egal, in welchem Bundesland sie angesiedelt sind. Das hat die Bundesregierung mit ihrem Konjunkturpaket II beschlossen, zu dem das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand gehört. "Mit den neuen Maßnahmen helfen wir den Unternehmen nicht nur bei kurzfristigen Finanzierungsproblemen von risikoreichen Forschungs- und Entwicklungsprojekten", sagt Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg. "Zudem verbessern wir die mittelfristigen Wachstumschancen der Unternehmen."  

Welche Innovationsprojekte werden gefördert?

Für mittelständische Unternehmen, die das Förderprogramm nutzen möchten, gibt es viel zu beachten. Deswegen hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Website eingerichtet, die über die Details und Ansprechpartner umfangreich informiert:

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
   
Die einzelnen Fördermodule des Gesamtpakets sind zudem in einer Informationsbroschüre zusammengefasst: 

Info-Flyer Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (pdf-Dokument, 2,18 MB)
 
Anträge können seit 18. Februar 2009 gestellt werden. Es gibt eine Richtlinie, die die Voraussetzungen erläutert, die Unternehmen und Forschungseinrichtungen erfüllen müssen, um Gelder zu erhalten:

Richtlinie ZIM (pdf-Dokument, 127 KB)

Staatliche Unterstützung von Beginn an

Innovationsberater Norbert Durst von der Handwerkskammer Region Stuttgart kennt die Schwierigkeiten von Unternehmen, die Entwicklung und Forschung für ihre Produkte betreiben: "Am Anfang sind die am größten. Deshalb ist zu diesem Zeitpunkt auch der Bedarf nach Fördermitteln am höchsten." Für Durst passt das erweiterte ZIM an dieser Stelle auch gut zu Förderangeboten, die speziell baden-württembergischen Unternehmen offen stehen. "Hier im Land gibt es zum Beispiel Innovationsgutscheine sowie eine Patentaktion für mittelständische Betriebe. Außerdem unterstützt Baden-Württemberg seine Unternehmen mit Kurzberatungen durch Spezialisten." Auch diese Angebote sind im Web zu finden. Weitere Informationen gibt es ebenfalls bei Norbert Durst, Telefon: 0711 1657-266.

Innovationsgutscheine

KMU-Patenaktion

ERP-Innovationsprogramm

Innovationsberatung: Fördermittel


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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand, Innovationsförderung, Konjunkturpaket II

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