Handwerkskammer Region Stuttgart

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Beratung und Service

Wie war das mit der Pause?

Was Tachografen und Lenkzeiten mit dem Handwerk zu tun haben

Kontrollgeräte können feststellen, wann ein Fahrzeug fährt und wann es steht, damit man hinterher weiß, wann es stand und wann es fuhr. Schwieriger zu beantworten ist, wie lange ein Fahrzeug unterwegs sein darf, ehe es seinen Weg fortsetzen kann und wer ein Kontrollgerät einbauen muss, das Lenk- und Ruhezeiten registriert.

Symbolbild: Fahrpersonalverordnung

Für Fernfahrer ist die Fahrpersonalverordnung Alltag, und am Steuer des Schulbuses sitzt auch jemand, der den Unterschied zwischen Lenk- und Ruhezeiten gut kennt. Im Handwerk allerdings scheint sie auf den ersten Blick bedeutungslos zu sein - schließlich arbeiten die meisten Handwerker ja nicht am Lenkrad, sondern in der eigenen Werkstatt oder auf der Baustelle um die Ecke. Bloß: Nicht jede Baustelle liegt wirklich um die Ecke, und oft genug werden zwischen Betrieb und Einsatzort Fahrten mit einem Firmenfahrzeug erforderlich, das jede Menge Material an den Einsatzort bringen soll. Oder gar ein Einsatzteam. Da wird die Verordnung mit dem sperrigen Kürzel FPersV dann doch plötzlich interessant.

Thomas Brommer arbeitet in der Handwerkskammer Region Stuttgart als Technischer Berater. Er weiß nur zu gut, dass die Vorgaben der Fahrpersonalverordnung nicht selten für Ratlosigkeit sorgen: "Der Punkt ist, dass das was das Gesetz von einem Betrieb verlangt, vom Firmenfahrzeug abhängt und davon, wie das Fahrzeug genutzt wird", fasst er den Kern der Verordnung knapp zusammen. Der Kern der Verordnung. Der besteht im Wesentlichen aus der Aufzeichnungspflicht und aus der Regelung der Lenk- und Ruhezeiten. "Nur verwirrt es die Betriebe immer wieder, wenn sie hören, dass sie wahrscheinlich einen digitalen Tachografen im Wagen haben sollten."

Ein Thema ist der digitale Tachograf seit dem 1. Mai 2006. Dieser elektronische Fahrtenschreiber wurde damals für Unternehmensfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen europaweit verpflichtend eingeführt. Bei leichteren Fahrzeugen gilt es zu differenzieren, außerdem spielte in einer sogenannten "Handwerkerregelung" zunächst eine Fünfzig-Kilometer-Zone eine Rolle. "Inzwischen ist alles etwas einfacher geworden", ermutigt Thomas Brommer, auch wenn er damit nicht gesagt haben will, dass die Regeln jetzt einfach wären.

Einfacher ist noch nicht einfach

Natürlich ist der digitale Tachograf kein Selbstzweck. Grob gesagt, zeichnet er auf, wann sich ein Fahrzeug bewegt und wann es Pause macht - und mit ihm sein Fahrer. Genau darauf aber kommt es an. Denn die Aufzeichnungen des Tachografen verraten, ob sich ein Fahrer an gesetzlich vorgeschriebene Erholungszeiten gehalten hat oder ob er sie kurzerhand überging und damit seine eigene und die Sicherheit anderer Verkerhsteilnehmer gefährdet. Dass gesetzlich vorgeschriebene Lenk- und Ruhezeiten nicht besonders sinnvoll sind für einen Stuckateur, der nur mal eben einen Sack Zement zwölf Kilometer weit bis zur Baustelle fahren muss, weiß auch der Gesetzgeber. Er weiß aber auch, dass derselbe Stuckateur schon eine Woche später einen Auftrag im Ausland abwickeln kann, und dann sieht die Sache anders aus. Anders aber nicht einfacher.

Thomas Brommer empfiehlt ein Schaubild, das der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) entworfen hat. "Da steht eigentlich alles drin", sagt er. Ausgehend von der Gesamtmasse eines Fahrzeugs (seinem Gewicht) und von seinem Verwendungszweck zeigt das Schaubild an, ob ein Fahrzeug einen digitalen Tachografen braucht und ob gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden müssen oder nicht:

ZDH-Schaubild Lenk- und Ruhezeiten (pdf-Dokument, 26 KB)

"Für die meisten Handwerksbetriebe ist das Thema damit durch", fasst der Technische Berater zusammen. Thomas Brommer weiß aber, dass die wenigen Betroffenen, die jetzt im Detail auf die Vorgaben der Lenk- und Ruhezeiten nach der Fahrpersonalverordnung achten müssen, schon gerne genau wissen möchten, was sie erwartet. "Der ZDH hat auf seinen Internetseiten eine kleine Linksammlung eingerichtet. Die führt zu Fundstellen, die die wichtigsten Fragen zur Fahrpersonalverordnung beantworten."

ZDH-Linksammlung zur Fahrpersonalverordnung

Im Einzelnen regelt die Fahrpersonalverordnung dann die sogenannten Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Und so lautet auch der Titel einer Broschüre, die die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart im Frühjahr 2008 herausgegeben hat. Sie erläutert, was sich genau hinter den "Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten nach nationalem und EU-Recht" verbirgt.

IHK-Broschüre Sozialvorschriften im Straßenverkehr (pdf-Dokument, 989 KB)

"Die Kollegen von der IHK haben mit dieser Broschüre gute Arbeit geleistet", lobt Thomas Brommer die Publikation der anderen großen Wirtschaftskammer Stuttgarts. Ihr Umfang von 64 Seiten zeigt aber auch, dass selbst in der Kurzfassung einiges kompliziert bleibt. Die Inhaber von Handwerksbetrieben kann Berater Brommer allerdings beruhigen: "Die gesamte Verordnung müssen Handwerker zum Glück nicht auswendig kennen. Sie sind ja keine Vielfahrer."

IHK-Infos über Sozialvorschriften


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