Beratung und Service
Land vergibt Innovationsgutscheine an Kleinunternehmen
Pilotprojekt hilft Mittelständlern aus den Startlöchern
In den Jahren 2008 und 2009 wird das Land Baden-Württemberg mit einer speziellen Anschubfinanzierung Forschungs- und Entwicklungsprojekten von kleinen und Kleinstunternehmen auf die Sprünge helfen: mit Innovationsgutscheinen.

Innovationen sind wichtig, aber teuer. Zu teuer für viele kleinere und mittlere Unternehmen. 88 Prozent der Betriebe in Baden-Württemberg zählen zu den Kleinstunternehmen mit tätigem Inhaber und höchstens neun sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Sie haben oft weder die finanziellen noch die personellen Ressourcen, um in Zukunftsprojekte zu investieren: Aufwendige Marktrecherchen müssen betrieben, Machbarkeitsstudien erstellt und Prototypen vorfinanziert werden.
Nun beschreitet das Wirtschaftsministerium mit einem Modellversuch neue Wege, der sich sich auf die Jahre 2008 und 2009 erstreckt. Jährlich 3 Millionen Euro stehen für rund 800 Innovationsvorhaben zur Verfügung. Gefördert werden Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Millionen Umsatz, beziehungsweise Bilanzsumme. Kern des Förderkonzepts sind Innovationsgutscheine.
Gestückelt und kombinierbar
Es gibt zwei Arten von Innovationsgutscheinen: 2500 Euro (Innovationsgutschein A) können für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts oder einer Dienstleistung beantragt werden. 5000 Euro (Innovationsgutschein B) gibt’s für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte und Dienstleistungen bis zur Marktreife auszugestalten. Die Innovationsgutscheine sind kombinierbar. Eine Förderung von bis zu 7500 Euro ist deshalb möglich. Beim Innovationsgutschein A können Unternehmer bis maximal 80 Prozent und beim Innovationsgutschein B bis maximal 50 Prozent ihrer Kosten abdecken. Die Förderung wird im Rahmen des Modellversuchs 2008/2009 pro Unternehmen jedoch nur ein Mal gewährt.
Wissenschaft und Betriebe vernetzen
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg vertritt die Überzeugung, Markt- und Wachstumschancen können nur aus Innovationen entstehen. Technologie- und Wissenstransfer sind bereits heute Schlüsselfaktoren - ihre Bedeutung steigt. Folgerichtig hat sich Baden-Württemberg zum Ziel gesetzt, den universitären Bereich stärker mit der betrieblichen Praxis von Klein- und Kleinstunternehmen zu verzahnen. Der Modellversuch wird wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Ist er erfolgreich, soll verlängert werden.
Antrag
Anträge auf Innovationsgutscheine können seit Anfang Dezember 2007 von Kleinst- und Kleinunternehmen auf schriftlichem Wege (Antragsformular) beim Referat 33 des Wirtschaftsministeriums oder über die Website des Wirtschaftsministeriums eingereicht werden. Ansprechpartner ist Professor Peter Schäfer, Referat 33, Theodor-Heuss-Straße 4, 70174 Stuttgart. Telefonisch ist er unter der Rufnummer 0711 123-2773 zu erreichen.
Informationen des Wirtschaftsministeriums zum Thema




