Beratung und Service
Fahrzeuge rechtzeitig nachrüsten
Fahrverbote vermeiden und Geld sparen
Seit 1. April 2007 unterstützt der Bund PKW-Besitzer, die ihr Auto mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten, mit einer Entlastung der Kfz-Steuer. Trotz dieser finanziellen Anreize haben viele Fahrzeughalter ihre PKWs noch nicht nachgerüstet. Denn: Viele Fragen sind noch offen. Zum Beispiel: Wer sollte sein Fahrzeug nachrüsten? Und für welche Fahrzeugtypen gibt es bis jetzt noch keine geeigneten Rußpartikelfilter?

In rund 31.000 Fahrzeuge wurde seit dem 1. April 2007 ein Rußfiltersystem nachträglich eingebaut. Beim Einbau des Rußfilters unterstützt der Bund die PKW-Besitzer mit einer Steuerentlastung in Höhe von 330 Euro. Diese steuerlichen Vorteile gelten rückwirkend auch für Filter, die seit dem 1. Januar 2006 eingebaut worden sind. Wichtig: Der Steuererlass gilt nur für PKWs. Und so funktioniert's: Nach dem Einbau des Dieselfilters lässt sich der Fahrzeugbesitzer von seiner Werkstatt eine schriftliche Bestätigung ausstellen. Mit dieser Bescheinigung geht er zu seiner Zulassungsstelle, dort wird der Einbau des Rußfilters offiziell in den Fahzeupapieren vermerkt. Danach kann der Fahrzeugbesitzer den Steuererlass in Höhe von 330 Euro beim Finanzamt beantragen. Gleichzeitig entfällt ein Aufschlag von 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum.
Zeit und Geld sparen
Der Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg rät Verbrauchern, die Nachrüstung nicht auf die lange Bank zu schieben. "Die Kfz-Werkstätten stehen in den Startlöchern", betont Klaus-Dieter Schaal, Vizepräsident des Verbandes. "In den Werkstätten im Land gibt es derzeit keine Wartezeiten", sagt Schaal. Die Ferienwochen seien ein günstiger Zeitpunkt für die Nachrüstung. Aus Sicht des des Kfz-Gewerbes sind die Nachrüstungen bislang hinter den Erwartungen zurückgeblieben. "Viele Fahrzeugbesitzer sind verunsichert, weil unklar war, welche Fahrzeuge nachrüstet werden können", berichtet Schaal. Dabei sei weitgehend untergegangen, dass die Nachrüstung der Diesel-PKW dem Gesundheitsschutz der Menschen diene.
Wer soll sein Fahrzeug mit einem Rußfilter nachrüsten?
Im April 2007 hat das Land die Umweltzonen und die damit verbundenen Fahrverbote vorerst verschoben. Voraussichtlich ab 1. Januar 2008 dürfen dann nur noch Fahrzeuge auf den Straßen einer Umweltzone unterwegs sein, die eine grüne, gelbe oder rote Plakette an der Windschtzscheibe kleben haben. Fahrzeuge, die in die Schadstoffgruppe 1 der Kennzeichenverordnung fallen, erhalten keine Plakette. Eine Tabelle der Handwerkskammer Region Stuttgart zeigt Ihnen, in welche Schadstoffgruppe ihr Fahrzeug gehört. Sie können diese Übersicht am Ende dieser Seite als pdf-Dokument herunterladen. Wer einen Dieselfilter nachgerüstet hat, kann in eine bessere Schadstoffgruppe eingestuft werden. Anfang Juli 2007 hat der Bund beschlossen, dass Fahrzeuge mit einem geregelten Katalysator nach US-Norm nicht vom Fahrverbot betroffen sind.
Wo kann ich mich erkundigen?
Eine Dieselfilter-Datenbank hilft Kfz-Werkstätten
Bisher gab es auch in Werkstätten noch vereinzelte Informationsdefizite, weil es an einer Übersicht fehlte. Eine Online-Datenbank des TÜV SÜD und des baden-württembergischen Kraftfahrzeugverbandes soll nun weiterhelfen. Die Datenbank liefert einen schnellen Überblick und zeigt, ob es für einen bestimmten Fahzeugtyp einen passenden Filter gibt. Baden-Württembergische Kfz-Werkstätten, die Mitglied in der Kfz-Innung oder des TÜV SÜD sind, können die Dieselfilter-Datenbank kostenlos nutzen.
Fragen zum Thema Fahrverbote, Nachrüstung und Umweltzone beantwortet Manfred Kleinbielen, Umweltberater der Handwerkskammer Region Stuttgart, Telefon 0711 1657-255. Auch die Kfz-Innung Region Stuttgart, Lombacher Straße 22, 70563 Stuttgart, Telefon 0711 782399 -11, Telefax 0711 782399 -16, gibt Auskunft.
Schadstoffgruppen Übersicht (pdf-Dokument,19,9 KB)
Dieselfilter-Datenbank für Mitglieder des TÜV SÜD




