Beratung und Service
Bei Anruf Adressbuchschwindel
Vorsicht bei Angeboten zu Registereintragungen
Handwerksbetriebe erhalten immer wieder Angebote für kostenpflichtige Firmeneinträge in ein Branchenverzeichnis oder eine Online-Datenbank. Das Vorgehen dabei ist oft raffiniert, und nicht selten erleben Betriebe, die solche Formulare unterschreiben, eine böse beziehungsweise eine teure Überraschung.

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Erkennen Sie die "Masche"!
Häufig wird den Betrieben ein Formular per Fax oder E-Mail zugeschickt. Manchmal erfolgt vorab ein Anruf mit der Aufforderung einen vermeintlich bereits bestehenden Eintrag zu überprüfen und die eigenen Firmendaten zu aktualisieren. Einige Formulare erwecken den Eindruck, es handle sich um die Anfrage einer Behörde für ein amtliches Verzeichnis.
Lassen Sie sich nicht täuschen!
Doch Vorsicht: Oft zeigt die genaue Durchsicht des Formulars, dass es sich in Wirklichkeit um ein Angebot für einen - meist sehr teuren - Eintrag in ein unbekanntes Firmenverzeichnis eines privaten Anbieters handelt. Wer ein Formular ungelesen unterschreibt und zurückschickt, läuft Gefahr, dass ein mehrjähriges Vertragsverhältnis zustande kommt und hohe Kosten entstehen.
Die Handwerkskammer Region Stuttgart rät, solche Formulare sorgfältig zu lesen und zu prüfen - insbesondere auch das "Kleingedruckte" und eventuell beigefügte Allgemeine Geschäftsbedingungen.Darauf sollten Sie achten
Folgende Punkte sollten dabei besonders beachtet werden:
- Wer ist Absender des Formulars? Ist es trotz "offiziellen Anscheins" ein privater Anbieter?
- Wo soll der Eintrag erfolgen? Handelt es sich möglicherweise um ein unbekanntes Online-Verzeichnis, bei dem der Werbenutzen eines Eintrags wahrscheinlich gering ist?
- Entstehen Kosten? Wenn ja, in welcher Höhe?
- Wie lange ist die Laufzeit eines solchen Vertrages?
Weitere Tipps
- In keinem Fall sollte ein solches Formular vorschnell ausgefüllt und zurück gefaxt werden.
- Die Anbieter "nutzen" oft Phasen, in denen ein erhöhter Arbeitsanfall besteht, zum Beispiel nach der Urlaubszeit oder vor Weihnachten. Betriebe sollten auch in stressigen Zeiten die Formulare genau durchlesen.
- Betriebsinhaber sollten hierüber auch die Mitarbeiter informieren. Insbesondere Mitarbeiter, die den Posteingang bearbeiten oder die Urlaubsvertretung übernehmen, sollten Bescheid wissen.
Mehr Informationen
Die Handwerkskammer arbeitet seit Jahren mit dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) zusammen, um auch auf diesem Wege ihre Unternehmen vor unseriösen Adressbuchverlagen und Branchenregistereintragungen zu schützen.
Auf denr Internetseiten des DSW finden Sie in der Rubrik Die Maschen weitere Informationen zum Thema Adressbuchschwindel:
Ansprechpartner bei der Handwerkskammer
Mit Fragen und in Zweifelsfällen können sich Handwerksbetriebe an die Rechtsberatung der Handwerkskammer Region Stuttgart wenden, Telefonnummer 0711 1657-220.




