Handwerkskammer Region Stuttgart

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Beratung und Service - Betrieblicher Umweltschutz

Öko-Audit - Was ist das?

Ein Siegel für umweltverträgliches Produzieren

Hinter dem Begriff "Öko-Audit" versteckt sich ein System zur Bewertung und kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes sowie zur geeigneten Unterrichtung der Öffentlichkeit. Die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig. Nach der Registrierung als Öko-Audit-Betrieb darf standortbezogen mit einem EU-einheitlichen Zeichen geworben werden. Eine direkte Produktwerbung ist allerdings ausgeschlossen.

Grundlage des Öko-Audits ist die vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union 2001 erlassene Verordnung (EG) Nr. 761/2001 über "die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS)".

Welchen Nutzen hat das Öko-Audit?

Das Öko-Audit zielt auf die Eigenverantwortung der Betriebe gegenüber der Umwelt ab. Es stellt ein Management-Instrument dar, das zum Schutz der Umwelt beiträgt und mit dem der Unternehmer seine Verantwortung zum Umweltschutz wirksam demonstrieren kann.

Der Nutzen des Öko-Audits lässt sich allerdings nicht beziffern. Es lässt sich aber festhalten, dass es ein wirksames Instrument ist, um:

  • durch geeignete Umweltschutzmaßnahmen Kosten einzusparen, zum Beispiel beim Einkauf, in der Produktion, beim Energieeinsatz und bei der Entsorgung,
  • eventuell vorhandene Umweltrisiken aufzudecken und dadurch das Haftungsrisiko zu mindern,
  • durch verbesserte Transparenz Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und damit die Effizienz zu erhöhen,
  • Kostentransparenz im Umweltschutz zu erhalten,
  • die betriebliche Organisation zu optimieren,
  • die Investitionssicherheit zu erhöhen,
  • dem steigenden Umweltbewusstsein der Kunden gerecht zu werden,
  • durch die Mitverantwortung der Mitarbeiter deren Motivation und Leistungsbereitschaft zu fördern,
  • durch die Werbung mit dem EU-einheitlichen Zeichen das Image des Betriebes weiter zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern,
  • die Vertrauensbasis mit Kunden, Banken, Versicherungen und Umweltbehörden zu festigen.

Wie kann man teilnehmen?

Entscheidet sich ein Betrieb für eine umweltgerechte Betriebsführung mit Hilfe des Öko-Audit-Systems, so muss er:

  • die betriebliche Umweltpolitik festlegen,
  • eine erste Umweltprüfung am Standort durchführen (Bestandsaufnahme),
  • aufgrund der Ergebnisse der Umweltprüfung die Umweltziele festlegen, die das Unternehmen im Einzelnen für seinen betrieblichen Umweltschutz vorgeben will,
  • ein Umweltprogramm erarbeiten,
  • die notwendige umweltgerechte Betriebsorganisation aufbauen sowie dokumentieren (Umwelthandbuch),
  • eine interne Umweltbetriebsprüfung eventuell mit externer Hilfe durchführen,
  • eine standortbezogene Umwelterklärung erstellen,
  • das Unternehmen von einem zugelassenen, unabhängigen Umweltgutachter auf Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Öko-Audit-Verordnung prüfen lassen.

Nach dem eigentlichen Öko-Audit, der Überprüfung des eingerichteten Umweltmanagementsystems und der betrieblichen Umweltschutzsituation durch einen neutralen, zugelassenen Umweltgutachter können sich Handwerksbetriebe in Baden-Württemberg bei der Handwerkskammer in Freiburg registrieren lassen. Die Eintragung in das Register wird von der EU regelmäßig veröffentlicht.

Spätestens alle drei Jahre - bei Unternehmen mit über 50 Mitarbeitern jährlich - ist eine Revalidierung (Prüfung der aktualisierten Umwelterklärung) durch den Umweltgutachter erforderlich, damit die Geschäftspartner des Betriebes und die Öffentlichkeit sicher sein können, dass das Unternehmen auch weiterhin Vertrauen in seine Umweltverträglichkeit verdient. Außerdem soll anhand von Umweltdaten dokumentiert werden, dass sich die Umweltleistung der Organisation kontinuierlich verbessert. Falls Unternehmen bereits nach ISO 14001 zertifiziert worden sind, kann auf dieser Basis in einer weiteren Stufe problemlos die EMAS-Teilnahme aufgebaut werden.

Für weitere Informationen, Teilnahmevoraussetzungen und Rückfragen empfiehlt sich in jedem Fall eine Rücksprache mit dem Fachberater der Umweltberatungsstelle der Handwerkskammer.


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