Handwerkskammer Region Stuttgart

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Beratung und Service

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Wie gründe ich einen Handwerksbetrieb in der Region Stuttgart?

Ein Ansprechpartner ist genug

Die Handwerkskammer Region Stuttgart berät als Einheitlicher Ansprechpartner Unternehmer, die in der Region Stuttgart einen Handwerksbetrieb betreiben möchten. Alle für die Gründung des Unternehmens erforderlichen Schritte übernimmt die Kammer.

Logo: Einheitlicher Ansprechpartner

Es ist nicht einfach, alle Formalitäten zu erfüllen, die für die Gründung eines Unternehmens erforderlich sind. Vor allem, wenn man diese Formalitäten gar nicht kennt. Ein Unternehmen außerhalb des eigenen Herkunftslandes zu gründen, ist deshalb besonders schwer. Die Handwerkskammer Region Stuttgart ist das, was die Europäische Dienstleistungsrichtline "Einheitlicher Ansprechpartner" nennt: Sie hilft jedem weiter, der in der Region Stuttgart ein Handwerksunternehmen aufbauen möchte. Jedem, der aus der Bundesrepublik Deutschland oder aus einem anderen Staat der Europäischen Union stammt, oder aus Island, aus Liechtenstein oder aus Norwegen.

Dabei vermittelt die Handwerkskammer Region Stuttgart zwischen Unternehmern und Behörden. Als leistungsfähiger Koordinator sorgt sie dafür, dass alle erforderlichen Vorgänge schnell, fristgerecht und unbürokratisch abgeschlossen werden. Kostenlos übrigens. Allerdings können Gebühren fällig werden, die von Behörden erhoben werden, mit denen wir in Kontakt treten müssen (zum Beispiel die Gebühr für die Gewerbeanmeldung).

Was genau leistet der Einheitliche Ansprechpartner?

Als Einheitlicher Ansprechpartner erledigt die Kammer für Unternehmer folgende Dienstleistungen: Alle Formalitäten bei Behörden, welche die Aufnahme und Ausübung einer handwerklichen Tätigkeit betreffen, wie zum Beispiel Eintragen/Ändern/Löschen bei der Handwerkskammer, Anmelden, Ummelden oder Abmelden eines Gewerbes, notwendige Meldungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen. Eine Einschränkung gibt es allerdings: Als Einheitlicher Ansprechpartner unterstützen wir nur im Umfeld der unternehmerischen Tätigkeit. Die Handwerkskammer wickelt keine Formalitäten ab, die sich auf das persönliche Umfeld erstrecken, wie etwa die Erneuerung von Personalausweisen oder der Antrag eines Führerscheins.

Öffnungszeiten

Als Einheitlicher Ansprechpartner hilft die Handwerkskammer Region Stuttgart montags bis donnerstags von 8:00 bis 17:00 Uhr und an Freitagen von 8:00 bis 16:00 Uhr weiter. Über das Internet sind wir jederzeit erreichbar.

Kontakt

Thilo Trautwein
Telefon 0711 1657-201

Meral Boz
Telefon 0711 1657-231

Links

Info-Flyer "Einheitlicher Ansprechpartner" (pdf-Dokument, 967 KB)

service-bw.de - Landesportal Service Baden-Würtemberg

dienstleistungsrichtlinie.de - Dienstleisten leicht gemacht

point-of-single-contact.de - Informationen in englischer Sprache


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Einheitlicher Ansprechpartner, EAP, Europäische Dienstleistungsrichtlinie, One stop, Gründung, Existenzgründung, Gründungsformalitäten

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