Beratung und Service - Umweltschutz
Neue Regelungen bei der Asbest-Entsorgung
Strengere Kontrollen eingeführt
Durch das Inkrafttreten der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) sind die bisher lediglich überwachungsbedürftigen Asbestabfälle nun als "besonders überwachungsbedürftig" eingestuft worden. Dies hat auch Auswirkungen auf den Transport der Abfälle und auf den Entsorgungsweg.
Die Neueinstufung macht insbesondere Änderungen beim Nachweis der Entsorgung notwendig. Bei jedem Entsorgungsvorgang ist nun ein Einzel- oder ein Sammelentsorgungsnachweis erforderlich, der vereinfachte Entsorgungsnachweis reicht nicht mehr aus. Bei schwach gebundenem Asbest muss zusätzlich eine Transportgenehmigung vorliegen. Allerdings sind bei Kleinmengen Ausnahmen möglich. Die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH (SAA) stellt Bestätigungen über den genehmigten Entsorgungsweg aus.
Handwerksbetriebe können die für sie im einzelnen geltenden neuen Regelungen bei der Umweltberatungsstelle der Handwerkskammer Region Stuttgart erfragen.




