Ausbildung
Zwei Millionen Euro für neue Lehrstellen
Sonderprogramm für Ausbildungsplätze gestartet
Längst nicht alle der Jugendlichen, die im Jahr 2005 oder früher eine allgemeinbildende Schule verließen, haben inzwischen einen Ausbildungsplatz gefunden. Damit sich das ändert, hat das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg zum 1. Juni 2006 ein Sonderprogramm gestartet, von dem gerade die Betriebe des Handwerks profitieren. Zumindest dann, wenn sie sich beeilen. Anträge müssen bis zum 31. Oktober eingereicht werden.

Das Jahr 2004 markierte einen historischen Knick in der Beschäftigungsstatistik des Landes Baden-Württemberg. Damals gab es erstmals seit 20 Jahren mehr stellensuchende Schulabgänger als angebotene Lehrstellen. Vor dem Hintergrund des Ausbildungspakts zwischen Staat und Wirtschaft ist diese Bilanz enttäuschend.
Gegenwirken will das Wirtschaftsministerium des Landes nun, indem es ausbildungsbereiten Betrieben zusätzliche Fördermittel gewährt. Aus den Töpfen des Europäischen Sozialfonds (Ziel 3) stellt das Land bis 31. Oktober 2006 eine Summe von insgesamt zwei Millionen Euro bereit, die den Unternehmen das Ausbilden schmackhaft machen soll, damit zusätzliche Ausbildungsplätze entstehen.
Gefördert werden Betriebe der gewerblichen Wirtschaft, die nicht mehr als 1000 Beschäftigte zählen sowie Freiberufler. Erfüllen sie die Bedingungen des Sonderprogramms, können sie im ersten Lehrjahr eines neuen Azubis mit einer Förderprämie in Höhe der sechsfachen monatlich anfallenden Ausbildungsvergütung rechnen. Allerdings darf ein förderfähiges Ausbildungsverhältnis nicht vor dem 1. Juni 2006 abgeschlossen worden sein; mit anderen Worten: unterstützt werden nur wirklich neu geschaffene Lehrstellen.
Die Fördersumme von zwei Millionen Euro dürfte genügen, um etwa 600 Ausbildungsplätze zu fördern. Deshalb ist nun Entscheidungsfreude gefragt.
Wie geht's?
Die Anträge für eine Förderung nach dem Sonderprogramm für zusätzliche Ausbildungsplätze müssen spätestens bis zum 31. Oktober 2006 beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg eingegangen sein. Eingereicht werden sie über die zuständige Kammer, bei der ein Ausbildungsbetrieb Mitglied ist. Für Handwerksbetriebe ist das im Normalfall die Handwerkskammer ihrer Region.
Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer Region Stuttgart reichen ihre Anträge rechtzeitig bei der Ausbildungsabteilung der Kammer ein:
Handwerkskammer Region Stuttgart
Geschäftsbereich 3: Ausbildung
Frau Silvia Doleski
Heilbronner Straße 43
70191 Stuttgart
Das erforderliche Antragsformular findet sich am Ende dieser Seite als pdf-Dokument. Ergänzende Informationen stehen in einem gleichfalls dort angehängten Merkblatt des Wirtschaftsministeriums sowie auf dessen Website. Weitere Auskünfte gibt Silvia Doleski unter der Rufnummer 0711 1657-282.
Antragsformular Sonderprogramm Ausbildungsplätze (pdf-Dokument, 179 KB)
Merkblatt zum Sonderprogramm (pdf-Dokument, 29,6 KB)


