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Fremde Stadtpläne können teuer werden
Abmahnungen nehmen zu
Viele Inhaber von Internet-Seiten sind sich nicht bewusst, dass Landkarten und Ausschnitte von Stadtplänen, die sie auf ihren Websites zur Wegbeschreibung veröffentlichen, urheberrechtlich geschützt sind. Das betrifft vor allem die Darstellungen, die von Kartendiensten im Internet heruntergeladen werden können.

Schon so manchem ahnungslosen Besitzer einer Homepage ist eine Abmahnung ins Haus geflattert: Kommerzielle Kartendienste im Internet forschen gezielt danach, ob sich ihr Kartenmaterial auf Webseiten befinden. Werden Landkarten ohne gültige Lizenz eingesetzt, drohen die rechtmäßigen Verleger häufig mit empfindlichen Schadenersatzforderungen für die Verletzung ihrer Urheberrechte.
Wer sich jetzt angesprochen fühlt, sollte rasch handeln. So sollten Anfahrtspläne, die auf der Unternehmens-Website illegal Einsatz finden, besser schnell entfernt werden. Denn ohne Lizenz dürfen die Stadtpläne der Kartendienste im Internet nicht abgebildet werden. Auch die Angabe der Quelle rettet nicht vor Strafverfolgung. Ein guter Ersatz sind aber selbst gezeichnete Karten oder legal erworbenes Material. Letzteres bieten einige Herausgeber recht günstig an.
Kartennutzer ohne Lizenz, die bereits abgemahnt wurden, sollten sich so schnell wie möglich entschuldigen. Eine Unterlassungserklärung, die unterstreicht, dass sich die Karten künftig nicht mehr auf den Internetseiten befinden, hilft das Schlimmste zu verhindern. Selbst Webseiten, die von Agenturen gestaltet worden sind, sollten Besitzer auf die Urheberrechte hin überprüfen. Denn der Schadensersatz beläuft sich oft auf Beträge bis zu 1000 Euro. Hinzu kommen noch die Gebühren der eingeschalteten Rechtsanwälte, die ebenfalls von den abgemahnten Handwerkern bezahlt werden müssen.
Informationen und praktische Ratschläge:




