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Öffentliche Vergabe: Handwerk begrüßt neue Praxis
Handwerkstag sieht größere Chancen für kleinere Betriebe
Baden-Württembergs Kommunen können künftig mehr Aufträge ohne öffentliche Ausschreibung vergeben. Das Handwerk begrüßt die neuen höheren Wertgrenzen als spürbare Entlastung von vergaberechtlicher Bürokratie im Interesse der einheimischen Wirtschaft und als Stärkung der regionalen Vergabemöglichkeiten.

Das baden-württembergische Innenministerium hat am 25. Januar 2008 ein Schreiben an die Regierungspräsidien und die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg adressiert. Darin fordert das Ministerium dazu auf, höhere Wertgrenzen anzuwenden, bis zu denen die Kommunen öffentliche Bauaufträge freihändig vergeben oder beschränkt ausschreiben können, ohne dass die Rechtsaufsicht dies rügen darf.
Damit habe die Landesregierung Rechtssicherheit geschaffen, betonte Hauptgeschäftsführer Hartmut Richter vom Baden-Württembergischen Handwerkstag (BWHT). Jetzt komme es darauf an, dass die Städte und Gemeinden die Möglichkeiten konsequent ausschöpften und den gewonnenen Spielraum nutzten. "Der BWHT wird dies zum Gesprächsthema mit den Kommunen machen", kündigte Richter an.
Wertgrenzen
Folgende Werte, ab denen Bauleistungen ausgeschrieben werden, gelten künftig:
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freihändige Vergabe VOL: 10.000 Euro
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VOB: 20.000 Euro
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beschränkte Vergabe VOL/VOB: 40.000 Euro; im Hoch- und Tiefbau sowie Verkehrswegebau 75.000 Euro, für die beschränkte Vergabe unter Vorschaltung eines regionalen Teilnahmewettbewerbs nach VOB 100.000 Euro
Nach wie vor halte der Handwerkstag diese Werte für nicht ausreichend, anerkenne aber, dass der Kompromiss zumindest eine Verdoppelung der bisherigen Wertgrenzenhöhen darstelle, äußerte Richter. Das Handwerk werde zunächst die Entwicklung in diesem Jahr beobachten und abwarten, ob und wie die neuen Regelungen in der kommunalen Bauvergabepraxis greifen.
Prinzipiell, hob Richter hervor, hätten jetzt auch kleinere, regionale Betriebe größere Chancen an öffentliche Aufträge zu kommen. Dies sei ein weiterer Schritt weg von der ruinösen Billigstpreisvergabe hin zur Beauftragung des letztendlich wirtschaftlichsten Angebots.
Quelle: BWHT



