Handwerkskammer Region Stuttgart

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Gebührenvergleichsrechner 2.0

Neue Version beachtet durchgesetzte Verbesserungen

Die neue Finanzierungsordnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab 2013 wird seit der Beschlussfassung durch die Ministerpräsidenten der Länder im Juni 2010 heiß diskutiert. Den Verbänden aus Handwerk und Wirtschaft gelang es Mitte Oktober 2010, die ersten Forderungen zur Entlastung ihrer Mitgliedsbetriebe durchzusetzen. Der neue Online-Gebührenvergleichsrechner der Handwerkskammer beachtet diese Änderungen.


Bild: Karen Roach, Light Impression, Thomas Graf © Fotolia.com, Montage: HwK

2013 wird alles anders. Aber nicht so anders, wie es zu Beginn aussah, als die Regierungschefs der Bundesländer die Reform der Gebührenordnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen. Demnach zahlen die Verbraucher ab 2013 nicht mehr pro Gerät, sondern pro Haushalt und Betriebsstätte. Für Betriebe mit wenigen Mitarbeitern, für Unternehmen mit vielen Filialen und mit vielen Dienstfahrzeugen würden dadurch aller Voraussicht nach stark erhöhte Kosten entstehen.

Die Wirtschaftsverbände, darunter auch die Handwerkskammer Region Stuttgart, reagierten auf diese Ankündigung mit umfangreichen Protesten und konnten bereits im Oktober 2010 einige Teilerfolge für ihre Mitgliedsbetriebe durchsetzen: Kleinere Unternehmen bleiben nun von überproportionalen Beitragssteigerungen verschont. Anstatt den vollen Betrag von rund 18 Euro von Betrieben ab vier Mitarbeitern zu verlangen, beginnt die Staffel erst ab neun Mitarbeitern. Außerdem konnten die Verbände die Freistellung eines Kraftfahrzeuges pro Betriebsstätte durchsetzen.

Es gibt noch immer Nachbesserungsbedarf

Das Handwerk kritisiert allerdings weiterhin, dass jede Filiale als eigene Betriebsstätte berücksichtigt werden soll. Gerade im Lebensmittelhandwerk oder dem Friseurhandwerk sind Filialen weit verbreitet. Eine weitere Forderung: Teilzeitkräfte sollen nur anteilig berechnet werden dürfen. Nach dem jüngsten Entwurf würde jede Teilzeitkraft bei der Berechnung der Mitarbeiter als ein voller Beschäftigter zählen. Das erhöht die Beschäftigtenzahl und damit die Höhe der Rundfunkgebühr enorm. Darüber hinaus gibt es bei der Berechnung der Firmenfahrzeuge einige Unklarheiten. Können beispielsweise Fahrzeuge auf Filialen "verteilt" werden, um von der Freistellung eines Fahrzeugs pro Betriebsstätte zu profitieren?
 
Wer wissen möchte, wie viel Rundfunkgebühren er zukünftig zahlen muss, nutzt den Online-Gebührenvergleichsrechner 2.0 der Handwerkskammer Region Stuttgart. Die Nachbesserungen sind in dieser neuen Version bereits enthalten.

So funktioniert der Gebührenvergleichsrechner

  • Laden Sie die Excel-Datei auf Ihren Rechner herunter und starten Sie die Datei an ihrem Speicherort mit einem Doppelklick. Sie lässt sich auch mit den Tabellenkalkulationsprogrammen von OpenOffice und StarOffice verwenden.
  • Wir haben Tabellenblätter für Unternehmen mit bis zu 20, bis zu 70 und bis zu 150 Filialen vorbereitet.
  • Füllen Sie alle rot umrandeten Felder aus! Der Rechner informiert Sie dann über die Höhe der GEZ-Gebühren, die Sie zu zahlen hätten, falls sich das neue Gebührenmodell durchsetzt. Außerdem erfahren Sie den Differenzbetrag zu Ihren momentanen Kosten.
  • Bitte ergänzen Sie zu unserer Information das Gewerk, dem Ihr Handwerksunternehmen zuzuordnen ist.
  • Speichern Sie die Datei unter einem neuen Namen auf Ihrem Rechner ab und senden Sie sie uns per E-Mail zu! Nur mit Ihren Zahlen können wir Ihre Interessen bestmöglich vor der Politik vertreten.

Gebührenvergleichsrechner (xls-Dokument, 114 KB)

Senden Sie die Datei bitte an:

andrea.haindl@hwk-stuttgart.de

Rückfragen können Sie jederzeit an Andrea Haindl-Jovicic stellen: Telefon 0711 1657-262.

Datenschutzerklärung

Mit der Übermittlung der Daten erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Handwerkskammer die Daten im Rahmen der Politikberatung und Interessenvertretung an Dritte (wie zum Beispiel Abgeordnete) weiterleitet. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur anonym. Bei der Berechnung sind Rundungsdifferenzen möglich.

Der Rechner wurde mit größter Sorgfalt erstellt, die Handwerkskammer übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit der Ergebnisse.

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