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Gebührenvergleichsrechner liefert erste Ergebnisse
Wie viel Rundfunkgebühren zahlen Sie ab 2013?
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll ab 2013 neu geregelt werden. Für Handwerksunternehmen könnten dadurch höhere Kosten entstehen. Seit Anfang September bietet die Handwerkskammer Region Stuttgart auf ihren Internetseiten einen Online-Gebührenvergleichsrechner an. Die ersten Zwischenergebnisse sind nun da.
Bild: Karen Roach © Fotolia.com, Montage: HwK
41 Betriebe haben der Kammer bislang ihre Beispielrechnungen zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse zeigen deutlich: Die meisten Handwerksbetriebe müssten mit höheren Zahlungen rechnen. Im Durchschnitt würden die Betriebe laut der online Gebührenberechnung 304,72 Euro im Jahr mehr zahlen. Bei jedem zweiten Unternehmen ergab sich eine Kostensteigerung von über 100 Prozent. Bei einem Betrieb ergab sich sogar eine Zunahme von 733 Prozent.
Die Auswertung dieses Zwischenergebnisses hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks erhalten. Dort werden die Ergebnisse gesammelt und bei einer Anhörung der Verbände im Oktober vorgestellt.
Sie möchten auch wissen, wie viel GEZ-Gebühren Sie möglicherweise bald zahlen müssen? Den Gebührenvergleichsrechner finden Sie am Ende dieser Seite als Download.
Die Hintergründe: GEZ plant neues Rundfunkfinanzierungsmodell
Nach den bislang bekannt gewordenen Plänen der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) könnte es ab 2013 zu deutlichen Mehrbelastungen für mittelständische Unternehmen kommen. Sollte die GEZ ihr Reformvorhaben umsetzen, würde sie nicht mehr wie bisher pro Gerät abrechnen, sondern pro Haushalt und Betriebsstätte.
Besonders für kleine Unternehmen könnte es nach Einschätzung der Handwerkskammer zu massiven Zusatzbelastungen kommen. So sollen alle Standorte und Filialen als "Betriebsstätten" eine eigene Abgabe entrichten. Zudem soll auf jedes gewerbliche Fahrzeug eine ergänzende Rundfunkabgabe erhoben werden, auf private Fahrzeuge hingegen nicht. Viele Betriebe im Handwerk sind zwangsläufig auf Fahrzeuge angewiesen und wären dadurch doppelt belastet. Nach der jetzigen Formulierung wären sogar Spezialfahrzeuge (Bagger und Kranwagen) von einer Abgabenpflicht betroffen.
Damit eine Mehrbelastung verhindert wird, setzt sich die Handwerkskammer Region Stuttgart gegenüber der Politik für Nachbesserungen der geplanten Reform im Sinne der Handwerksbetriebe ein. Sie können uns unterstützen, indem Sie uns die Ergebnisse Ihrer Vergleichsrechnung zusenden! "Wenn wir den Politikern konkrete Zahlen nennen können, haben wir bessere Chancen, die befürchteten Belastungen abzuwenden", hofft Claus Munkwitz, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Region Stuttgart.
So funktioniert der Gebührenvergleichsrechner
- Laden Sie die Excel-Datei auf Ihren Rechner herunter und starten Sie die Datei an ihrem Speicherort mit einem Doppelklick. Sie lässt sich auch mit den Tabellenkalkulationsprogrammen von OpenOffice und StarOffice verwenden.
- Wir haben Tabellenblätter für Unternehmen mit bis zu bis zu 20, bis zu 70 und bis zu 150 Filialen vorbereitet.
- Füllen Sie alle rot umrandeten Felder aus! Der Rechner informiert Sie dann über die Höhe der GEZ-Gebühren, die Sie zu zahlen hätten, falls sich das neue Gebührenmodell durchsetzt. Außerdem erfahren Sie den Differenzbetrag zu Ihren momentanen Kosten.
- Bitte ergänzen Sie zu unserer Information das Gewerk, dem Ihr Handwerksunternehmen zuzuordnen ist.
- Speichern Sie die Datei unter einem neuen Namen auf Ihrem Rechner ab und senden Sie sie uns per E-Mail zu!
Gebührenvergleichsrechner (xls-Dokument, 103 KB)
Senden Sie die Datei bitte an:
andrea.haindl@hwk-stuttgart.de
Rückfragen können Sie jederzeit an Andrea Haindl-Jovicic stellen: Telefon 0711 1657-262.
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Mit der Übermittlung der Daten erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Handwerkskammer die Daten im Rahmen der Politikberatung und Interessenvertretung an Dritte (wie zum Beispiel Abgeordnete) weiterleitet. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur anonym. Bei der Berechnung sind Rundungsdifferenzen möglich.
Der Rechner wurde mit größter Sorgfalt erstellt, die Handwerkskammer übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit der Ergebnisse.



